Teil I: Grundsätze und Strukturen der Integrationsarbeit

Integrationskonzept für die Stadt GERETSRIED
Grundsätze und Strukturen der Zusammenarbeit

Stand 2022
Inhaltsverzeichnis:

1. Vorwort durch den Bürgermeister der Stadt
2. Spezifikum & Geschichte der Stadt Geretsried
3. Zahlen und Fakten zur Integration
4. Integration als kommunale Herausforderung
5. Integrationsverständnis der Stadt Geretsried
6. Leitlinien und Ziele der Integrationsarbeit
7. Methoden der Erstellung des Integrationskonzepts
    7.1 Entstehung des Integrationskonzepts
    7.2 Umsetzungserfahrungen und Fortschreibung des Integrationskonzepts
8. Strukturen und Netzwerke der Integrationspolitik in Geretsried
    8.1 Steuerung der kommunalen Integrationspolitik – Gremienstruktur
         8.1.1 Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales, Kultur und Sport
         8.1.2 Lenkungsgruppe
         8.1.3 Koordinationsstelle Integration aktiv
         8.1.4 ReferentIn für Soziales und Integration der Stadt Geretsried
         8.1.5 Integrationsforen
         8.1.6 Koordination der fünf Arbeitsgruppen
    8.2 Wer ist in Geretsried im Bereich Integration tätig?
9. Handlungsfelder der Integrationsarbeit
    9.1 Handlungsfeld Bildung und Sprache
    9.2 Handlungsfeld Teilhabe am Arbeitsmarkt
    9.3 Handlungsfeld Gesellschaftlicher Zusammenhalt
    9.4 Handlungsfeld Gesundheit
    9.5 Handlungsfeld Wohnen und Leben
    9.6 Handlungsfeld Kommunale Verwaltung und Partizipation
10. Willkommensstadtplan: Vernetzung und Kommunikationsstruktur
11. Vielfalt gestalten als kommunale Strategie & Visionen
 
ANSPRECHPARTNER*innen
NACHWORT
 
 

1. Vorwort durch den Bürgermeister der Stadt


Geretsried, den 12.04.2018

Liebe Geretsriederinnen und Geretsrieder,
 
die Stadt Geretsried blickt auf eine lange Zuwanderungsgeschichte zurück. Über 114 Nationalitäten leben heute in Geretsried zusammen. Die Gründe dafür sind vielfältig und hängen auch mit der bewegten Vergangenheit unserer Stadt zusammen. Die kulturelle Vielfalt der Menschen in Geretsried ist eine Bereicherung für die Entwicklung unserer Stadtgesellschaft.
 
Es ist Aufgabe der Kommunalpolitik und gesellschaftliche Verantwortung, Integration durch vielfältige Programme und Maßnahmen zu fördern. Dieser Aufgabe stellt sich die Stadt Geretsried nicht erst seit heute. Das Thema Integration beschäftigt die Stadt Geretsried insofern seit 1946 mit der Ankunft der ersten Heimatvertriebenen. Mit dem vorliegenden Integrationskonzept sollen die Bemühungen und Erfolge aufgezeigt werden, Leitbilder und Ziele identifiziert und Bedarfe erhoben werden. Damit sollen Ressourcen gebündelt werden, um auch weiterhin eine erfolgreiche Integrationsarbeit in der Stadt Geretsried zu leisten.
 
Der Begriff „Integration“ wird nicht nur in Bezug auf die Herkunft verwendet. Von Integration in die Gesellschaft ist auch die Eingliederung von Bürger*innen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen gemeint; dies gilt ebenso bei Menschen mit sozialen und ökonomischen Benachteiligungen in das Bildungssystem oder den Arbeitsmarkt. Unter Fachleuten wird hier inzwischen meist der Begriff „Inklusion“ verwendet. Das vorliegende Integrationskonzept setzt seinen Fokus auf die Auseinandersetzung mit der kulturellen/ethnischen Integration, es erkennt aber an, dass Vielfalt mehr ist als kulturelle und ethnische Vielfalt. Kriterien wie Geschlecht, Generationszugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder unterschiedliche soziale Backgrounds müssen mitgedacht und anerkannt werden, wenn es um kommunale Integrationsarbeit geht.
 
Auf eine weiterhin gute und fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Trägerverein und der Stadt Geretsried.
 
Ihr Michael Müller
Erster Bürgermeister, Stadt Geretsried
 

2. Spezifikum & Geschichte der Stadt Geretsried

Geretsried hat derzeit 26.794 Einwohner*innen (Stand Juni 2022; Haupt- und Nebenwohnsitz) und hat sich längst zur größten Stadt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen entwickelt. Die Stadt blickt auf eine kurze, aber dennoch sehr bewegte Geschichte zurück. 1814 besteht Geretsried aus drei Anwesen: einem Gasthaus, einer Unterkunft für Durchreisende und einer Kapelle. 1938 werden dort zwei Rüstungswerke gebaut, die „Fabrik zur Verwertung Chemischer Stoffe“ (DAG) durch die Dynamit AG Köln Troisdorf und die Deutsche Sprengchemie (DSC). Damit nimmt die Geschichte der Stadt eine bedeutende Wendung. Für die Unterbringung der Arbeitenden werden mehrere Lager gebaut. Die Infrastruktur und das Erbe dieser Werke sind heute noch im Stadtbild erkennbar. Nach dem zweiten Weltkrieg beginnen die USA mit der Entmilitarisierung und Demontage der Werke. Die übrigen Baracken dienen als Notunterkunft für Vertriebene und Flüchtlinge. Ab 1958 erbaut die Regierung von Oberbayern im südlichsten Stadtteil Geretsried, in Stein, ein Durchgangslager für Aussiedler*innen und Zonenflüchtlinge für ca. 1.000 Menschen. 1968 kommt ein Übergangswohnheim hinzu, das bis 2004 bestand. In Geretsried leben heute 149 Nationalitäten zusammen (Stand Juni 2022). Stadtentwicklung und Migration gehören gerade in Geretsried untrennbar zusammen.

3. Zahlen und Fakten zu Integration

In Geretsried leben insgesamt 26.241 Einwohner*innen (Stand September 2022). Davon haben 5593 keine deutsche Staatsbürgschaft, das sind 21,31 % der Stadtbevölkerung. Nimmt man die Doppelstaatler*innen hinzu, so ergibt sich, dass im gesamten Stadtbereich 30,89 % eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen. Die Staatsbürgerschaften erstrecken sich über 118 verschiedene Nationalitäten, die zehn häufigsten stellt das untenstehende Diagramm dar.

Insgesamt zählt die Geretsrieder Bevölkerungsstatistik eine hohe Anzahl an Einwohner*innen mit Zuwanderungsgeschichte. Neben Personen mit ausländischem Pass sind dies Aussiedler*innen und Spätaussiedler*innen sowie Kinder, die zwar in Deutschland geboren sind und die deutsche Staatsbürgerschaft haben, deren Mutter und/oder Vater jedoch im Ausland geboren sind.

4. Integration als kommunale Herausforderung

Städte werden zunehmend internationaler und interkultureller. Wirtschaft, Politik, Tourismus und Kultur finden in hohem Maße über nationale Grenzen hinweg statt. Religiöse und ethnische Vielfalt ist prägend für das Stadtleben. Globalisierung und EU-Erweiterung wird die Gleichzeitigkeit von Menschen unterschiedlicher Nationen und kultureller Prägungen in der Stadt weiter fördern. In dieser Vielfalt liegt die Stärke und gleichzeitig die Herausforderung moderner Stadtgesellschaften.

Migration war ein Hauptpfeiler der Geschichte der Stadt Geretsried und wird auch in Zukunft ein wichtiges gesellschaftliches Merkmal sein. Es stellt sich schon lange nicht mehr die Frage, ob Integrationsmaßnahmen nötig sind, sondern wie Integration so gestaltet werden kann, dass alle Geretsrieder Bürger*innen am wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben gleichberechtigt teilhaben können.

Es gibt bereits zahlreiche Integrationsprojekte in Kulturvereinen, Bildungseinrichtungen, sowie Beratungs- und Koordinierungsstellen für Migrant*innen. Für die erfolgreiche Integrationsförderung bedarf es einer langfristigen Strategie, welche die zahlreichen Einzelmaßnahmen zusammenführt. In diesem Sinne versteht sich das vorliegende Integrationskonzept als Leitfaden für alle beteiligten Akteure vor Ort. Er soll dabei unterstützen, die Herausforderungen und Ressourcen erfolgreicher Integrationsarbeit zu erfassen und passende Handlungsfelder aufzuzeigen. Das Integrationskonzept hat zum Ziel, den Zugang zu integrationsfördernden Angeboten in Geretsried zu erleichtern und diesen so transparent wie möglich für alle Beteiligten zu gestalten. Es ist daher weniger als ein Katalog konkreter Maßnahmen und Instrumente zu verstehen als vielmehr als ein Orientierungsrahmen, der Herausforderungen und Problemlagen identifiziert und darauf aufbauend Handlungsfelder bestimmt, die für eine erfolgreiche Integration von Bedeutung sind. Das vorliegende Integrationskonzept gibt als Gesamtkonzept den vielen kleinen Integrationsleistungen also einen entsprechenden Rahmen. Es richtet sich sowohl an alle Bürger*innen, als auch Akteure innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung.

 

5. Integrationsverständnis der Stadt Geretsried

DIE eine Definition von Integration existiert nicht. In Wissenschaft und Praxis gibt es eine große Vielzahl von Definitionsversuchen zum Integrationsbegriff. Jede Kommune formuliert ihre eigene Vorstellung von „Integration“ - so auch wir als Stadt Geretsried.

Integration ...
 
 
Dies erfordert Offenheit, Respekt und Anerkennung unterschiedlicher Lebensweisen auf Seiten aller Beteiligten. Statt Koexistenz oder Assimilation sollte die Organisation von Differenz handlungsleitend sein. Dies gelingt vor allem dort, wo man versteht Konflikte zu managen, Partizipationsräume öffnet und Kommunikation fördert. Integration steht für die kulturelle und soziale Annäherung zwischen Einheimischen und Migrant*innen und ist somit nicht nur eine analytische Kategorie zur Beschreibung eines komplexen Prozesses, sondern auch ein politisch-gesellschaftliches Ziel.

Der vielschichtige Charakter und die notwendige Wechselseitigkeit von Integration werden im Migrationsmodell von Prof. Dr. Friedrich Heckmann (Universität Bamberg) zusammengefasst. Hierbei werden vier Stufen unterschieden:

  1. Strukturelle Integration: Diese bezeichnet den chancengerechten Zugang bspw. zum Bildungssystem oder zum Arbeitsmarkt. Migrant*innen erwerben Rechte und Zugang zu Positionen in Teilsystemen der Gesellschaft wie Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wirtschaft und Politik.

  2. Kulturelle Integration: Hierbei geht es um kulturelle Anpassungen und Veränderungen bei Migrant*innen sowie bei der aufnehmenden Gesellschaft (kognitive Verhaltens- und Einstellungs-änderungen). Dazu gehören Spracherwerb, Entwicklung und Zulassung von Bikulturalität, Anerkennung von Werten und Normen der Aufnahmegesellschaft, Kennenlernen und Wertschätzen von Migrant*innenkulturen, interreligiöse Dialoge.

  3. Soziale Integration: Soziale Integration bezeichnet die Entwicklung von sozialen Kontakten, soziale Bindungen am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft und in Freizeitaktivitäten, die Mitgliedschaft in Vereinen, sowie Freundschaften und Begegnungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen, auch unter den Zugewanderten.

  4. Identifikative Integration: Hiermit ist die Bereitschaft zur Identifikation mit dem Lebensort gemeint. Die Entwicklung von Zugehörigkeit und Akzeptanz ermöglicht Beteiligung und Mitgestaltung der Zugewanderten auf allen Ebenen in der Gesellschaft.

Die unterschiedlichen Stufen sind an Voraussetzungen wie etwa Zugang zu Bildung, Zugang zu gesellschaftlichen Positionen, aber auch Kenntnis sozialer Regeln und Sprache gebunden. Sie fordern einen Öffnungsprozess, der sowohl Migrant*innen als auch die Aufnahmegesellschaft gleichermaßen fordert. Eine gemeinsame Verständigungsgrundlage, auf der kulturelle und ethnische Verschiedenheiten respektiert und deren Potentiale anerkannt werden und die auf den Grundpfeilern unserer Verfassung basiert, ist daher maßgeblich.

6. Leitlinien und Ziele der Integrationsarbeit

Die Integrationsförderung in Geretsried orientiert sich an folgenden Leitlinien und Zielen:

  • Integration erfolgt auf Grundlage des Grundgesetzes und der darin festgelegten Grundwerte.

  • Integration braucht eine gemeinsame Sprache. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung für Partizipation und Teilhabe und bilden die Grundlage für Schul- und Bildungsabschlüsse. Hier muss zielgruppenorientierte und wohnortnahe Sprachförderung und Bildungsarbeit verstärkt ansetzen.

  • Vielfalt wird wertgeschätzt: Die Mehrsprachigkeit vieler Migrant*innen ist nicht nur Teil ihrer Identität, sondern auch ein wichtiges Potenzial. Auch werden Migrant*innen nicht als homogene Gruppe gesehen, sondern in ihrer Heterogenität wahrgenommen. In einer Stadtgesellschaft bedeutet dies immer auch das Mit- und Nebeneinander unterschiedlicher Lebensweisen und Kulturen. Der Respekt zwischen den in Geretsried existierenden Kulturen soll gefördert, der Prozess der gegenseitigen Akzeptanz unterstützt und mehr interkulturelles Verständnis vermittelt werden.

  • Integration beinhaltet Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Hierbei ist einerseits die so genannte Mehrheitsgesellschaft gefordert, mehr Offenheit zu beweisen und Barrieren abzubauen, andererseits sind die Zugewanderten aufgefordert, ihren Anspruch auf Partizipation einzulösen, indem sie tatsächlich mitdiskutieren, mitgestalten und mitentscheiden.

  • Integrationsprozesse werden durch interkulturelle Öffnung von Institutionen und deren Angeboten befördert. Wer Anerkennung und Teilhabe erfährt, wird auch der nächsten Generation viel eher vermitteln können, dass es sich lohnt, die Werte dieser Gesellschaft zu vertreten und in ihr Verantwortung zu übernehmen. Alle gesellschaftlichen Institutionen müssen daher auch tatsächlich die Zielgruppe der Zugewanderten erreichen und sie gleichermaßen fördern und unterstützen wie Einheimische.

  • Chancengleichheit: Viele Zugangsbarrieren sind im Wesentlichen durch die soziale Lage bedingt und betreffen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Dennoch existieren migrationsspezifische Teilhabehürden wie z.B. unzureichende Sprachkenntnisse, rechtliche Zugangsgrenzen, kulturelle Barrieren und Verständnisbarrieren, sowie Diskriminierung und Vorurteile, die es abzubauen gilt.

  • Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus haben keinen Platz in Geretsried. Die Stadt Geretsried schätzt die ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt ihrer Bewohner*innen und verpflichtet sich, präventiv und aktiv gegen Rassismus und Diskriminierung vorzugehen und strebt gemeinsam mit vielen Bürger*innen, Initiativen und Vereinen eine Stadtgesellschaft der Vielfalt an, in der Rassismus und Diskriminierung keinen Platz haben.

  • Integration vor Ort: Vor allem in Stadtteilen mit hohem Anteil an Zugewanderten müssen Räume geschaffen und vorhandene Einrichtungen genutzt werden, um Begegnung, Austausch und Beteiligung zu ermöglichen, aber auch Probleme aufzugreifen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und Bedürfnisse und Wünsche der Bewohner*innen in kommunale Vorhaben und Pläne einfließen zu lassen.

  • Zuwanderer*innen soll eine eigenständige Existenz ermöglicht werden. Die Förderung der Gleichberechtigung und das größtmögliche Maß an Selbstständigkeit ist Grundlage des Handelns. Das Eingewöhnen in das neue Umfeld sind zu fördern.

 

7. Methoden der Erstellung des Integrationskonzepts

7.1 Entstehung des Integrationskonzepts

Die Erarbeitung erfolgt in offener und transparenter Arbeitsweise mit Akteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Die Verschriftlichung des Integrationskonzepts erfolgt im Rahmen einer Gremienstruktur (7.1 Steuerung der kommunalen Integrationspolitik – Gremienstruktur). In regelmäßigen Treffen der Koordinationsstelle Integration aktiv, der Integrationsbeauftragten der Stadt und der Fachstelle Asylkoordination der Stadt Geretsried werden die Eckpfeiler des Konzepts diskutiert und erweitert. Mithilfe von Integrationsforen (Gliederungspunkt 7.1.6) und der Arbeitsgruppen zu den fünf Handlungsfeldern (Gliederungspunkt 7.1.7) entsteht ein Dialog unter Fachleuten sowie Bürger*innen.

7.2 Umsetzungserfahrungen und Fortschreibung des Integrationskonzepts

Im Rahmen des 17. Integrationsforums im März 2022 wurde das vorliegende Konzept ergänzt und überarbeitet. Die beteiligten Akteure tauschten sich über ihre Erfahrungen aus und einigten sich auf weiter definierte Leitlinien. Auch für die Zukunft ist eine regelmäßige, an die aktuellen Umstände angepasste Überarbeitung vorgesehen.


8. Strukturen und Netzwerke der Integrationspolitik in Geretsried

Die Kommune ist der Ort, an dem Integrationspolitik in konkrete Maßnahmen umgesetzt wird. Daher braucht Integration kommunale Strukturen.

8.1 Steuerung der kommunalen Integrationspolitik – Gremienstruktur

8.1.1 Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales, Kultur und Sport

Der Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales, Kultur und Sport steuert die kommunale Integrationsarbeit in Geretsried.

8.1.2 Lenkungsgruppe

Die Lenkungsgruppe bestimmt die Grundzüge und Strukturen der Geretsrieder Integrationsarbeit. Sie setzt sich einerseits aus Vertreter der Stadt Geretsried, darunter Bürgermeister, Abteilungsleitung Bürger, Referent*in für Integration Soziales und dem Referent für Jugend & Familie, sowie andererseits aus Vertretern des Trägervereins Jugend- und Sozialarbeit Geretsried e.V., darunter Vorsitzende und Geschäftsführung, zusammen.

8.1.3 Koordinationsstelle Integration aktiv

Die Koordinationsstelle Integration aktiv ist ein übergreifender Ansprechpartner für und in vielen Bereichen rund um das Thema Integration in der Stadt Geretsried engagiert. Mit 39 Wochenstunden ist die Stelle seit 2016 dem Trägerverein Jugend- und Sozialarbeit Geretsried e.V. organisatorisch zugeordnet und wird von der Stadt Geretsried finanziert. Vorangegangen ist der Koordinationsstelle eine dreijährige Projektförderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

8.1.4 ReferentIn für Soziales und Integration der Stadt Geretsried

Aus der Mitte des Stadtrats wird ein Mitglied zu Referent*in für Soziales und Integration bestimmt. Das Aufgabengebiet ist sehr weit gefasst und bezieht sich auf Menschen in sehr unterschiedlichen Lebenslagen. Von jung bis alt sollen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass alle ihren Platz in der Gemeinschaft finden und sich entfalten können. Dabei stehen Themen an, wie: Hilfe bei Krankheit, Bedürftigkeit, soziale Notlagen, Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung, Behinderung, kulturelle Diskriminierung etc.

8.1.5 Integrationsforen

Seit 2012 finden regelmäßig Integrationsforen statt, die dem Aufbau einer nachhaltigen Kommunikationsstruktur für Integration dienen. Vertreter von Stadtverwaltung, Bürger sowie alle Akteure sind eingeladen, diese als Plattform zu nutzen, um sich auszutauschen und zu vernetzen. Einerseits dienen die Integrationsforen zum Austausch der fünf Arbeitsgruppen, andererseits werden externe Referenten zu den jeweiligen Themenschwerpunkten oder die Integrationsbeauftragte der bayerischen Staatsregierung zu Impulsvorträgen eingeladen. Die Integrationsforen sind ein Kernelement im Prozess zur Fortschreibung des Integrationskonzeptes. Bürger der Stadt sind eingeladen, an der Gestaltung der künftigen Integrationsarbeit mitzuwirken. Die Inhalte der einzelnen Foren werden gesondert in Teil 2: Integration in Aktion dargestellt.

8.1.6 Koordination der fünf Arbeitsgruppen

Bei den ersten Treffen in den themenspezifischen Handlungsfeldern im Jahr 2016 ging es einerseits um den Erfahrungsaustausch im Bereich Migration und Integration, als auch um eine Bestandsaufnahme der Angebote in diesem Bereich. Die Handlungsfelder wurden in einem gemeinsamen Prozess mit Stadtverwaltung und Akteuren der Integrationsarbeit erarbeitet. Die Themen sind nicht feststehend, sondern können bedarfsgerecht erweitert, bzw. verändert werden. Eine ausführliche Beschreibung, die Benennung der Akteure und Institutionen der einzelnen Arbeitsgruppen sowie eine Übersicht über die jeweiligen kurz-, mittel- und langfristigen Ziele liegen dem Konzept in Teil II: Integration in Aktion bei und werden fortlaufend überarbeitet.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
8.2 Wer ist in Geretsried im Bereich Integration tätig?
Neben der unter 8.1 genannten Gremienstruktur, die im städtischen Auftrag Integrationsarbeit leistet, gibt es in Geretsried eine Vielfalt an Akteuren und Institutionen, die wichtige und sehr zahlreiche Integrationsaufgaben übernehmen. Diese Übersicht wird fortlaufend aktualisiert dem Konzept in Teil II: Integration in Aktion beigefügt.
 

9. Handlungsfelder der Integrationsarbeit

Die Schwerpunktsetzung der Integrationsförderung in Geretsried wird in diesem Konzept im Rahmen der Handlungsfelder aufgezeigt. Diese basieren auf der Ausgangssituation der Migrant*innen und den Erfahrungen, die Akteure im Rahmen der Integrationsförderung gemacht haben. Zudem werden Fördermaßnahmen und Aktivitäten, die innerhalb der Stadt bereits durchgeführt werden, mit einbezogen.

Integrationsförderung als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe wird dabei durch viele Handlungsfelder der Kommune mitgestaltet. In diesem Sinne sollen die hier dargestellten Handlungsfelder die Integrationsleistungen aufzeigen und gleichzeitig den Blickwinkel für die zukünftige Gestaltung dieser Fachplanungen für das Thema Integration schärfen.

Integrationsarbeit bedarf der Anstrengung aller gesellschaftlichen Akteure. Verbände und Vereine, Migrantenorganisationen, Wohnungsgesellschaften, Kultur- und Sport-Institutionen, Kammern und andere Organisationen werden daher aktiv in die Realisierung der Integrationsbemühungen einbezogen.

Die in den Handlungsfeldern dargestellten Hauptziele bilden die Grundlage für eine zukünftige Erstellung von Handlungszielen sowie messbaren Indikatoren ab, die durch eine gesteuerte Begleitung überprüft und ausgewertet werden sollen. Die dadurch erzielten Ergebnisse bilden die Grundlage für das weitere Vorgehen in der kommunalen Integrationsarbeit und eine möglichen Optimierung bzw. Neuausrichtung der Schwerpunkte sowie der Strategie in der Integrationsarbeit der Stadt Geretsried.

9.1. Handlungsfeld Bildung und Sprache

Für das langfristige Gelingen des Integrationsprozesses ist der gleichberechtigte Zugang zu Bildung von entscheidender Bedeutung. Bildungsprozesse bauen dabei im Bildungsverlauf aufeinander auf. Bildung, Ausbildung sowie lebenslanges Lernen in einer barrierefreien Bildungslandschaft stellen wichtige Voraussetzungen für die individuelle Gestaltung von Zukunfts- und Arbeitschancen, gesellschaftliche Teilhabe und Integration dar. Allen Bürger*innen in Geretsried, unabhängig von ihrer ethnischen oder kulturellen Herkunft, sind Angebote zu unterbreiten, die eine gleichberechtige Teilhabe an Bildung ermöglichen.

Die formelle Gleichstellung des Zugangs zu Bildungsangeboten allein gewährleistet jedoch nicht die Umsetzung der Chancengleichheit innerhalb des Bildungssystems. Obwohl die Kommune keine eigentliche Entscheidungsmöglichkeit auf der Ebene der schulischen Bildung hat, kann sie dennoch ergänzend und ausgleichend bei Bedarfen von Menschen mit Migrationshintergrund tätig werden und eine gleichberechtigte Teilhabe am lebenslangen Lernen ermöglichen.

Dabei obliegt der Sprachförderung und damit der Sprachkompetenz eine integrative Schlüsselrolle, da von ihr der Zugang zu Bildung, zum Arbeitsmarkt und der aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abhängt. Das Erlernen der deutschen Sprache soll dabei nicht den Verlust der Muttersprache der Menschen mit Migrationshintergrund bedeuten, da Mehrsprachigkeit in einer globalisierten Welt von großem Vorteil ist.

Hauptziele:

  • Die Schaffung verbindlicher, nachhaltiger Strukturen zur Bildungsgerechtigkeit, verbesserter Bildungserfolg und verbesserter Zugang zu Ausbildung und Beruf

  • Die Verbesserung der Sprachkompetenz der Menschen mit Migrationshintergrund

  • Interkulturelle Kompetenz durch Austausch und Anerkennung

  • Verstärkung von Partizipation von Migrant*innen im Bildungssystem

  • Gestaltung einer bedarfsgerechten Sprachförderung und formellen sowie nichtformellen Bildungsangeboten, die Kenntnisse über das gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Leben sowie die Normen und Werte der Mehrheitsgesellschaft vermitteln

9.1.1 Frühkindliche Förderung

Damit alle Kinder gleichberechtigt an einer frühen Förderung teilhaben können, muss der Spracherwerb frühestmöglich gefördert werden. Diese Vermittlung findet vor allem in Kindertageseinrichtungen statt und bildet einen zentralen Aspekt der pädagogischen Tätigkeit im gesamten Tagesablauf einer Kindertagesstätte. Die Qualität und die Intensität der Kommunikation zwischen Fachkräften und Kindern sowie die äußeren Rahmenbedingungen und die Qualität der Aus- und Fortbildung der Fachkräfte sind Voraussetzung für eine gelingende Sprachvermittlung. Dabei sind Eltern mit Migrationshintergrund aktiv einzubeziehen und Angebote hinsichtlich einer Stärkung der Erziehungs- und Förderkompetenz anzubieten. Mehrsprachigkeit der Kinder mit Migrationshintergrund wird dabei als gewinnbringende Ressource betrachtet.

9.1.2 Sprachförderung und Bildung in der Schule

Unabhängig vom rechtlichen Aufenthaltsstatus gelten das Recht auf schulische Bildung sowie die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Geretsried.

Damit alle Schüler*innen gleichermaßen an Bildung partizipieren können, bedarf es einer Schule, die bewusst auf die kulturelle, sprachliche, geschlechtsspezifische und soziale Heterogenität ihrer Schülerschaft eingeht.

Unterstützend wirkt dabei das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit an Geretsrieder Schulen. Mit deren Handlungsmethoden werden sowohl präventive als auch intervenierende Ansätze der Jugendhilfe in die Lebenswelt Schule eingebracht. Ziel ist es, die Kompetenzen zu fördern, Benachteiligungen zu verhindern und dauerhaft an der Entwicklung eines positiven Schulklimas mitzuwirken.

9.1.3 Sprachförderung für Erwachsene in Sprachkursen

Die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind ein wichtiges Element für die sprachliche Integration bleibeberechtigter erwachsener Zugewanderter, da sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache sowie der Lebensweise und Kultur vermitteln. Dabei sieht das Aufenthaltsgesetz unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten an den Kursen vor. Ausländer*innen mit einem Aufenthaltstitel ab 2005 haben einen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Demgegenüber können Ausländer*innen mit Aufenthaltstiteln (Einreise vor 2005), deutsche Staatsbürger*innen sowie EU-Bürger*innen auf eigene Initiative an Integrationskursen teilnehmen, soweit der Bund ausreichend Plätze zur Verfügung stellt.

Neben einer bedarfsgerechten Angebotsunterbreitung muss ein verbesserter Zugang zu den Kursen hergestellt werden. Deutsch soll dabei nicht nur als Unterrichtssprache verwendet werden, sondern auch im ‚normalen‘ Lebensalltag von Migrant*innen Verwendung finden. Hierbei ist es notwendig, mittels Vernetzung und Kooperationen zwischen Integrationskursträgern, der Kommune und anderen Partnern lebensweltnahe Angebote für Migrant*innen zu gestalten.

9.2 Handlungsfeld Teilhabe am Arbeitsmarkt

Ausbildung und Beruf sind zentrale Bereiche der Integrationsförderung, da sie entscheidende Weichen im zukünftigen Integrationsprozess junger Menschen mit Migrationshintergrund stellen. Erwerbstätigkeit ermöglicht die Lebensunterhaltung, strukturierte und sinnhafte Alltagsgestaltung, fördert soziale Anerkennung und verhilft zu sozialen Kontakten, die über den Bereich der Familie und der ethnischen Gemeinschaft hinausreichen. Selbstständige Migrant*innen befördern zudem die wirtschaftliche Entwicklung der Kommune und übernehmen Verantwortung für ihr eigenes Handeln und ggf. für das von Mitarbeiter*innen.

Ziel muss es sein, Chancengleichheit auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt entsprechend den Potentialen von Menschen mit Migrationshintergrund herzustellen. Daher ist es von großer Bedeutung, Benachteiligungen auszugleichen und interkulturelle Vielfalt als Gewinn anzuerkennen.

Hauptziele:

  • Steigende Ausbildungs- und Beschäftigungsquote: Teilhabe von Migrant*innen an Aus-/ Weiterbildung, Erwerbsarbeit und Selbstständigkeit wird quantitativ und qualitativ verbessert

  • Erkennen, Beschreiben, Fördern und Nutzen von Potentialen der Migrant*innen durch Vernetzung, spezifische Projekte und interkulturelle Öffnung

  • Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt

  • Nutzung/Ausbau bestehender Modellprojekte zur Integration in den Arbeitsmarkt

  • Vernetzung relevanter Akteure des Arbeitsmarktes

9.2.1 Berufsorientierung, Ausbildung und Berufseinstieg

Alle Angebote zur gleichberechtigten Teilhabe von Jugendlichen im Ausbildungssektor richten sich auf den Ausgleich von etwaigen Benachteiligungen. Ausbildungsförderung zielt darauf ab, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um im individuellen Fall die Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen zu erreichen. Daher ist es erforderlich, junge Menschen und besonders Migrant*innen bei ihrer Berufswahlentscheidung bedarfsgerecht zu begleiten und ihnen Angebote zur Berufsorientierung zu unterbreiten.

Dabei ist es das Ziel, den Übergang von der Schule in die Berufswelt transparent mit Informationen und Angeboten zu beleuchten und damit langfristig für eine Absenkung der Jugendarbeitslosenquote zu sorgen. Dafür sind ein koordiniertes Vorgehen sowie die ganzheitliche und vernetzte Betreuung von Bedeutung. Strukturen zur Unterstützung der Jugendlichen werden analysiert, vorhandene und geplante Vorhaben bedarfsgerecht abgestimmt.

9.2.2 Berufliche Qualifizierung von Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden

Die Lebens- und Arbeitssituation von Migrant*innen unterscheidet sich wie bereits erwähnt, durch ihre heterogene Herkunft, ihrer Bildung und Qualifikation sowie ihrer Milieuzugehörigkeit. Zudem sind bei Mitbürger*innen mit ausländischer Staatsbürgerschaft aufenthaltsrechtlich bedingte Unterschiede im Zugang zum Arbeitsmarkt zu beachten. Aus diesem Grund sind bedarfsorientierte Fördermaßnahmen sowie Handlungskonzepte erforderlich, die eine bestmögliche Qualifizierung und die Anerkennung bereits vorhandener beruflicher Qualifikationen von Erwerbstätigen sowie Arbeitssuchenden ermöglichen. Eine systematische und qualifizierte Sprachförderung soll im Bedarfsfall berufliche Qualifizierungsmaßnahmen ergänzen und somit zur Verbesserung der sprachlichen Kompetenzen von Migrant*innen führen.

9.3 Handlungsfeld Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Ein Schwerpunkt jeder Integrationspolitik ist die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Voraussetzung dafür ist das Gefühl der Zugehörigkeit des/der Einzelnen unter Berücksichtigung seiner/ihrer individuellen Merkmale und Erfahrungen sowie die Anerkennung seiner/ihrer Zugehörigkeit durch die Gesellschaft.

Um die Anonymität des städtischen Zusammenlebens zu überwinden und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, ist es unabdingbar, mehr über den jeweils anderen zu erfahren und somit mehr über die kulturelle Vielfalt von Menschen mit Migrationshintergrund kennenzulernen. Begegnungsräume und verbindende Elemente finden sich in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen, wie zum Beispiel in Sport- oder Kulturvereinen, der Kinder- und Jugendarbeit oder im Stadtteil. Zahlreiche dieser Initiativen und Projekte werden mit und durch Ehrenamtliche betrieben. Hierbei gilt es, das ehrenamtliche Engagement zu würdigen und zu unterstützen, Selbsthilfepotentiale zu aktivieren und bestehende Strukturen interkulturell zu öffnen. Gesellschaftlicher Zusammenhalt kann dabei nur gelingen, wenn einer sozialen Ausgrenzung entgegengewirkt wird und die Potentiale eines Menschen erkannt, gefördert und zur Entfaltung gebracht werden.

Hauptziele:

  • Gleichberechtigung und soziale Chancengleichheit fördern

  • Gesellschaftliche Teilhabe, Partizipation und Selbsthilfepotenziale von Migrant*innen fördern

  • Integrationsbereitschaft von Zugewanderten und der Mehrheitsgesellschaft fördern

  • Interkultureller Austausch

  • Verständnis religiöser und kultureller Andersartigkeit fördern

  • Interkulturelle Öffnung der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und Angebote hinsichtlich ihrer Zugangs- und Angebotsstruktur sowie Steigerung der interkulturellen Kompetenz

  • Vernetzung zwischen Angeboten und Partnern, die gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern

9.3.1 Kinder- und Jugendarbeit / Jugendverbandsarbeit

Angebote der Jugendhilfe wie Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit stehen allen Kindern und Jugendlichen in Geretsried unabhängig vom Migrationshintergrund oder ihrem Aufenthaltsstatus offen. Diese Angebote stellen Begegnungsräume zur Verfügung, in denen Wertschätzung und Akzeptanz von kultureller, geschlechterspezifischer und sozialer Heterogenität gelebt wird und sich Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Fähigkeiten und Interessen entwickeln können. Kinder und Jugendliche lernen dabei sich selbst zu organisieren, ihre eigenen Interessen zu entfalten und erproben sich in demokratischen Prozessen und Verantwortungsübernahme. Bedarfsgerechte Angebote, Hilfeleistungen sowie eine aktive Freizeitgestaltung unterstützen Selbsthilfepotentiale, Fertigkeiten und soziale Kompetenzen von allen jungen Menschen unabhängig vom Migrationshintergrund. Gerade Neuzugewanderte sind häufig nicht bzw. wenig mit Angeboten und Struktur der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit vertraut. Dahingehend müssen Angebote bedarfsgerecht gestaltet und Zugänge erleichtert werden. Gemeinsame Kooperationen mit Akteuren und Einrichtungen aus anderen gesellschaftlichen Bereichen und wenn möglich auch zu Migrant*innenorganisationen können dabei ebenfalls unterstützend wirken.

9.3.2 Seniorenarbeit

Die Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens älterer Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und deren gesellschaftliche Teilhabe ist auch in diesem Arbeitsfeld von großer Bedeutung. Es muss das Ziel sein, gleichberechtigten Zugang älterer Menschen mit Migrationshintergrund zu Angeboten der Seniorenarbeit und Seniorenvertretungen zu ermöglichen. Dabei dürfen sich die Angebote nicht allein auf versorgende und pflegerische Maßnahmen beschränken. Vielmehr müssen auch Kontakt-, Freizeit und Bildungsangebote initiiert und unterstützt werden. Diese sollen den interkulturellen Dialog in Begegnungsstätten sowie Freizeit- und Bildungseinrichtungen fördern. Generations-übergreifende Kontakte, ein lebensweltbezogener Bezug durch Quartiersarbeit sowie eine Ausrichtung auf die Lebenslage des Einzelnen kann dabei zum Gelingen der Seniorenarbeit beitragen. Eine bedarfsgerechte Beratung, Begleitung und Versorgung von Senior*innen mit Migrationshintergrund setzt zudem eine kooperative Vernetzung aller Partner voraus.

9.3.3 Sport

Sportliche Aktivitäten leisten einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Dabei kann Sport helfen, soziale Integration zu fördern, Werte zu vermitteln und Menschen mit gemeinsamen Interessen unabhängig ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft zu verbinden. Sport fördert zudem die körperliche Gesunderhaltung und Begegnungen von Menschen.

Dabei treten hinsichtlich der integrativen Leistungen für Menschen mit Migrations-hintergrund besonders organisierte Sportvereine als Orte der Begegnung und des gesellschaftlichen Engagements in Erscheinung. Diese Integrationspotentiale müssen zielgerichtet angeregt, erschlossen und gefördert werden, mit dem Ziel, dass der Anteil der Mitglieder mit Migrationshintergrund sowie ihr Anteil an ehrenamtlichen Funktionen in den Sportvereinen sich dem Anteil der Gesamtbevölkerung angleicht. Kooperationen mit Migrantenorganisationen können dabei helfen, die Angebote und Strukturen von Sportvereinen bekannter zu machen.

Es ist weiterhin wichtig, neben der Unterstützung und Förderung der organisierten Sportangebote in Vereinen, offene, ortsnahe und kooperative Angebote sowie Sportstätten vorzuhalten, die Menschen nutzen können, die über traditionelle Vereinsstrukturen nicht erreicht werden. Um die gesellschaftliche Vielfalt von Sport und Sport als verbindendes Instrument hervorzuheben, müssen zudem Multiplikatoren, Vereinsvorstände bzw. Betreuungspersonen interkulturell sensibel agieren.

9.3.4 Kultur

Kulturelle Bildung spielt eine wichtige Rolle dabei, dass wir als heterogene, ethnisch vielfältige Gesellschaft zusammenwachsen. Künstlerische und kulturelle Einrichtungen und Aktivitäten bieten dabei Orte und Gelegenheiten der kulturellen Begegnung und fördern den kulturellen Austausch zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Kulturelle Bildung regt Menschen zur spielerischen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen kulturellen Einflüssen an und führt zu einer Stärkung der interkulturellen Kompetenz von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Dabei bereichern Kunst- und Kulturschaffende mit Migrationshintergrund durch ihre kulturellen Prägungen die lokale Kulturlandschaft.

Zielstellung einer integrativen, interkulturellen Kulturarbeit muss die gleichberechtigte Teilhabe von Akteuren auf dem Gebiet von Kunst und Kultur sowie eine Förderung der stärkeren Inanspruchnahme von kulturellen und künstlerischen Institutionen durch Menschen mit Migrationshintergrund sein. Hierfür müssen Ressourcen und Angebote von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund einbezogen sowie bedarfsgerechte Angebote der Traditionspflege und Innovation gleichermaßen gestaltet werden.

Zudem können stadtteil- bzw. themenspezifische Angebote einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten sowie zur Identifikation der Menschen mit Geretsried beitragen. Veranstaltungen, Kurse, Projekte, Stadtteilfeste und offene Angebote sprechen breite Bevölkerungsgruppen an und fördern durch ihre Einbindung der Menschen vor Ort die gesellschaftliche Teilhabe. Einrichtungen der Stadtkultur sollen sich dabei als Partner einer Bildungslandschaft verstehen, die die Grundlage für ganzheitliche kulturelle Bildungsprozesse schaffen. Unter Einbeziehung formaler, nonformaler und informeller Konzepte können Gruppen angesprochen werden, die über traditionelle Formen der Kulturarbeit bisher wenig erreicht wurden.

9.3.5 Bürgerschaftliches Engagement

Bürgerschaftliches Engagement beinhaltet sowohl das Ehrenamt als auch andere Formen des freiwilligen Engagements und ist eine zentrale Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das gemeinsame Engagement von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördert das interkulturelle Miteinander sowie den respektvollen Umgang und das Verständnis untereinander. Es bietet hinsichtlich der ehrenamtlichen Erprobungsräume die Möglichkeiten zur Selbstfindung, der individuellen Bildung und der Kompetenzförderung in unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft.

Zwischen bürgerschaftlichem Engagement, sozialer Integration und Partizipation besteht ein enger Zusammenhang. Wer sich stärker in die Gesellschaft einbringt und sich mit dem demokratischen System identifiziert, ist in der Regel besser in die Gesellschaft integriert. Zudem verfügt er über größere Chancen der politischen Information, Kommunikation und Teilhabe. Aus diesem Grund ist die Beteiligung von Migrant*innen am bürgerschaftlichen Engagement ein deutliches Zeichen für eine erfolgreiche Integration. Dieses Engagement gilt es weiter zu fördern und auszubauen.

Die öffentliche Anerkennung und Wertschätzung sowie eine professionelle Begleitung der Vereine, Organisationen und Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements bietet eine Hilfestellung bei der interkulturellen Öffnung an. Diese kann dabei unterstützen, Haupt- und Ehrenamtliche mit Migrationshintergrund zu gewinnen.

Dabei gilt es zu beachten, das in zahlreichen Herkunftsländern der Migrant*innen andere Strukturen des Ehrenamtes vorherrschen, die weniger verbandlich strukturiert, sondern mehr auf Nachbarschafts- oder Familienhilfe ausgerichtet sind. Hier können Angebote konzeptionell ansetzen und gezielt Maßnahmen und Projekte initiiert werden, die zur Qualifizierung von Migrant*innen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements führen und Selbsthilfepotentiale der Migrant*innen nutzen.

Zudem müssen organisierte Strukturen und Verbände Möglichkeiten des Austausches und der Begegnung sowie der Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen gestalten. Migrantenorganisationen sind besonders geeignet, Zugewanderte für ein ehrenamtliches Engagement zu gewinnen. Sie verfügen oftmals über eine große Reichweite unter den Migrant*innen und können Gruppen erreichen, die für öffentliche Stellen und Wohlfahrtsverbände schwer zu aktivieren sind. Zudem unterstützen diese durch ihre gesellschaftliche Partizipation die interkulturelle Öffnung ihrer Kooperationspartner*innen.

9.3.6 Interreligiöser Dialog

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben eine große Bedeutung bei der Integration von Zugewanderten sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Sie stellen Orte der Begegnung und des Austausches zur Verfügung, an denen Normen und Werte sowie Orientierungen und Lebenseinstellungen vermittelt werden. Zudem sind sie oft erste Anlaufstelle für die Erstorientierung von Neuzugewanderten und bieten Unterstützung, Beratung, Integrationsprojekte sowie Regeldienste der sozialen Arbeit an. Es muss daher das Ziel sein, das friedliche Miteinander der Religions- und Glaubensgemeinschaften in Geretsried durch einen gemeinsamen Dialog sowie eine Vernetzung mit Akteuren der Stadt zu erhalten und fördern.

9.4 Handlungsfeld Gesundheit

Die eigene Gesunderhaltung ist die Grundvoraussetzung für das Wohlbefinden und die individuelle Gestaltung der Lebensplanung und Lebensbereiche jedes Menschen. Menschen mit Migrationshintergrund sind eine heterogene Gruppe mit unterschiedlichen Lebensumständen, Einstellungen und Verhaltensgewohnheiten. Das betrifft auch ihre gesundheitliche Lage. Sie können im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung ohne Migrationshintergrund erhöhte Gesundheitsrisiken aufweisen. Es ist dabei nicht die Migration, die „krank“ macht. Wie bei Menschen ohne Migrationshintergrund sind insbesondere die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen, der Bildungsstand, das Geschlecht, die soziale Schicht und die kulturellen/ religiösen Ansichten prägend für das Gesundheitsverhalten und können zu einem schlechteren Gesundheitszustand führen.

Hinzu kommen migrationsspezifische Besonderheiten, wie zum Beispiel die Beweggründe und Umstände einer Migration, das Herkunftsland, der Aufenthaltsstatus und der Grad der Integration. Die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber*innen stellt in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforderung dar. Zum einen gibt es zur gesundheitlichen Lage derzeit nur wenige Informationen und zum anderen gelten gesetzliche Vorgaben, die zu Einschränkungen im Bereich der gesundheitlichen Versorgung sowie des sozialen und beruflichen Lebens im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung führen. Zudem können bei dieser Personengruppe besondere gesundheitliche Belastungen auftreten, wie zum Beispiel durch gewaltbedingte Traumata und Mangelversorgung bei der Migration.

Die Gesundheit der Menschen wird zudem durch drei Faktoren beeinflusst: das häusliche Umfeld (z.B. Familiensituation, Ernährung, Sport und Bewegung), das räumliche Umfeld (z.B. bauliche Umgebung, Grün- und Freiflächen) und das soziale Umfeld (z.B. Nachbarschaft, soziale und kulturelle Infrastruktur). Im Allgemeinen lassen sich Zusammenhänge zwischen sozialer Benachteiligung und gesundheitlichen Problemen erkennen. Menschen mit Migrationshintergrund haben häufig einen niedrigeren ökonomischen Status, gehen öfter einem gesundheitsgefährdenden Beruf nach bzw. sind arbeitslos und leben in einer ungünstigen Wohnsituation1. Jeder dieser Faktoren und vor allem das Zusammenspiel dieser kann zu einer Beeinträchtigung der Gesunderhaltung führen.

Insgesamt nutzen bildungsferne und ressourcenschwache Menschen mit und ohne Migrationshintergrund die Angebote der Gesundheitsvorsorge und -versorgung seltener als andere. Mögliche Gründe können hierbei sprachliche Unsicherheiten, kulturelle/religiöse Wertvorstellungen und die nicht ausreichende interkulturelle Öffnung des Gesundheitssystems sein. Neben der Unterstützung der Gesunderhaltung der Menschen mit Migrationshintergrund ist es das Ziel, ihnen im Falle einer Erkrankung den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu erleichtern und somit Chancengleichheit bei der Behandlung und Vor- bzw. Nachsorge zu sichern.

Hauptziele:

  • Gleichberechtigter Zugang zur gesundheitlichen Vorsorge und Versorgung für alle Einwohner*innen der Stadt Geretsried ist gewährleistet

  • Verbesserung der Vorsorge-, Beratungs- und Behandlungsangebote unter Berücksichtigung der spezifischen Lebensbiographien von Menschen mit Migrationshintergrund

  • Abbau von Zugangsbarrieren, migrationsspezifische Bedarfserkennung

  • Interkulturelle Öffnung der Institutionen im Gesundheitswesen

9.4.1 Gesundheitsvorsorge und -versorgung

Beim Thema Gesundheitsvorsorge und -versorgung lässt sich ganz allgemein ein Zusammenhang zwischen sozialer Benachteiligung und gesundheitlichen Problemen erkennen. So kennen beispielsweise Menschen mit Migrationshintergrund oftmals die Vorsorge- bzw. Beratungsangebote und Früherkennungsuntersuchungen nicht. Dafür kann es vielfältige Gründe wie zum Beispiel nur geringe Sprachkenntnisse oder mangelnde mehrsprachige Informationen zu den Angeboten geben. Zusätzlich können sich kulturspezifische Gesundheits- und Krankheitsverständnisse auf die Nutzung auswirken.

Gerade die fehlenden Sprachkenntnisse und kulturellen Unterschiede können Unsicherheiten und Schwierigkeiten bei den Akteuren des Gesundheitswesens im Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund auslösen. Bedürfnisse, Kommunikationsformen und kulturelle Erwartungen dieser Gruppen müssen beachtet werden. Im Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund ist es wichtig, dass die Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen über geeignete interkulturelle Kompetenzen verfügen. Ein erster Ansatzpunkt könnten hierbei Fortbildungen zur interkulturellen Kompetenz für Mitarbeiter*innen in diesem Bereich sein.

9.5 Handlungsfeld Wohnen und Leben

Die Gestaltung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes sowie die öffentlichen und privaten Infrastrukturangebote sind wichtige Rahmenbedingungen für das Zusammenleben und die Integrationschancen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Das Wohnumfeld bietet Lebensmittelpunkt und Kontaktfeld für Menschen unabhängig von kulturellen, ethnischen oder sozialen Unterschieden. Dabei bietet das Wohnquartier den sozialräumlichen Hintergrund für den Erwerb von Sprache und Bildung, sozialer Kontakte, die Integration in den Arbeitsmarkt und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zudem stellen Wohnquartiere wichtige Integrationsfaktoren dar, da sie Aktions- und Freiräume der Anwohner*innen bestimmen und prägen.

Es ist das Ziel, eine Konkurrenz zwischen Einheimischen, Menschen mit Migrationshintergrund und Neuzugewanderten um Wohnraum zu vermeiden sowie eine soziale und ethnische Segregation in den Wohnquartieren zu verhindern.

Hauptziele:

  • Integrierte sozialraumorientierte Stadtteil- und Quartiersentwicklung ist initiiert und in eine Gesamtbetrachtung eingebunden

  • Das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie der Zusammenhalt werden verbessert

  • Wohnqualität und Bedingungen werden bedarfsgerecht verbessert

  • Gleichberechtigter Zugang zum Wohnungsmarkt für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund

  • Vernetzung relevanter Akteure der Wohnungswirtschaft mit der Stadtverwaltung

  • Partizipation von Migrant*innen an der Gestaltung ihres Wohnumfeldes

  • Interkulturelle Öffnung der Akteure der Wohnungswirtschaft

  • Dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden unter sozialräumlichen Aspekten

9.6 Handlungsfeld Kommunale Verwaltung und Partizipation

Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die als Querschnittsaufgabe gemeinsam von Kommune, Mehrheitsgesellschaft und Menschen mit Migrationshintergrund getragen wird. Dies erfordert von Seiten der kommunalen Verwaltung eindeutige Verwaltungsstrukturen und eine ämterübergreifende Zusammenarbeit. Aus diesem Grund ist eine Vernetzung der bereits geleisteten Integrationsbemühungen seitens der unterschiedlichen Ämter durch eine verantwortliche Querschnittstelle erforderlich. Diese muss gleichsam eine starke Verbindung in die Stadtgesellschaft und deren Angeboten gewährleisten und sich partnerschaftlich an den Herausforderungen von Migrant*innen sowie deren Lebenswelt orientieren. Bedarfsgerechte Formen der Netzwerkarbeit mit unterschiedlichen Akteuren der Stadtgesellschaft, wie politischen Organen, Institutionen, Verbänden, Arbeitgebern und Arbeitsverwaltungen, Initiativgruppen sowie Migrant*innenorganisationen sind dabei vorzuhalten. Diese sollen dem Informationsaustausch und der Koordination, Konzeptionierung und Weiterentwicklung der integrativen Maßnahmen dienen. Diese Vorgehensweise erleichtert die Steuerung durch die Kommune, sichert einen bedarfsgerechten Mitteleinsatz und stärkt durch Kooperation mit Multiplikatoren die Leistungen der Integrationsarbeit.

Das Thema Interkulturelle Öffnung der Verwaltung ist dabei ein besonderer Aufgabenschwerpunkt. Die Verwaltung soll Spiegelbild einer kulturell und sozial vielfältigen Gesellschaft sowie in ihrer Organisationskultur an diese angepasst sein. Interkulturelle Öffnung und der Abbau von Diskriminierung sowie Zugangsbarrieren sind dabei nicht voneinander trennbar. Dahingehend sollen Aus- und Fortbildungen zum Thema interkulturelle Kompetenz und Antidiskriminierung für alle Bereiche der Stadtverwaltung bedarfsgerecht ausgebaut werden. Idealtypisch wäre zudem eine Zusammensetzung der Verwaltung, die die Vielfalt der Stadtgesellschaft widerspiegelt. Mehrsprachigkeit und Kenntnisse anderer Kulturen sollten unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben der Personaleinstellung als gewinnbringende Zusatzqualifikation betrachtet werden.

Menschen mit Migrationshintergrund sollen zudem ermutigt werden, sich in Beschluss- und Beratungsorganen der Verwaltung bzw. politische Gremien einzubringen. Dabei üben sie aktiv Partizipation aus, indem sie ihre spezifischen Perspektiven und Bedürfnisse in die Planung und Umsetzung einbringen. Zudem transportieren sie als Multiplikator*innen Informationen und Vorhaben in ihre Gemeinschaften. Partizipation setzt auch Kenntnisse über staatliche Unterstützungsangebote voraus. Hierbei gilt es durch Zusammenarbeit mit Migrationsberatungen und anderen Partnern der Stadtgesellschaft verbesserte Informationsangebote für Migrant*innen anzubieten.

Hauptziele:

  • Alle Leistungen werden kultursensibel geplant und umgesetzt

  • Interkulturelle Öffnung in allen Bereichen der Verwaltung

  • Partizipation von Migrant*innen an Beschluss- und Beratungsorganen sowie politischen Gremien

  • Bedarfsgerechte Vernetzung der Akteure der Integrationsarbeit

10. Willkommensstadtplan: Vernetzung und Kommunikationsstruktur

Gerade Zuwander*innen, die ihr Leben in der Stadt neu organisieren und deshalb vielfach mit unterschiedlichsten Behörden, Einrichtungen und Abläufen konfrontiert sind, fehlt oft das Wissen über die jeweiligen Anlaufstellen mit ihren Zuständigkeiten und Dienstleistungen, um ihre Anliegen an den richtigen Stellen erfolgreich abzuwickeln. Und auch, wenn eine Beratungsstelle an die richtige Adresse verweist, fehlt dann oft die Ortskenntnis, um diese schnell zu finden. Hier soll der Willkommensstadtplan Abhilfe schaffen. Für Neuankömmlinge, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gibt die Stadt einen "Willkommensstadtplan" heraus. Darin enthalten sind ca. 80 Anlaufstellen in der Stadt Geretsried, die für Migranten als Informationsquelle und Erstorientierung wichtig sind. Der Willkommensstadtplan ermöglicht es, interkulturelle Angebote, Begegnungsstätten, Bildungseinrichtungen oder Dienstleistungen in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes in Geretsried anzuzeigen.


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 


11. Vielfalt gestalten als kommunale Strategie & Visionen

Integration wurde in der Stadt Geretsried schon seit ihrem Gründungstag gelebt. Seit Jahren widmen sich zahlreiche Institutionen und Ehrenamtliche sehr engagiert dem Thema Integration. Das Ziel des vorliegenden Integrationskonzeptes ist es, die Vielfalt von Beteiligten miteinander zu vernetzen, Synergieeffekte zu erzielen und weitere Denkanstöße zu geben. Das Verstehen und Akzeptieren von Verschiedenheit, das Aufeinander-zugehen und Voneinander-lernen sind Prozesse, die nicht von heute auf morgen abgeschlossen sein werden. Integration ist ein vielschichtiger und langfristiger Prozess.

Menschen werden mobiler, hinzu kommen politische Umbrüche, Krisensituationen bis hin zu Kriegen in vielen Weltgegenden, was steigende Migrationsbewegungen weltweit auslöst und in der Zukunft verstärkt auslösen wird. Dies führt zu einer größeren Vielfalt an Lebensmodellen, kulturellen Prägungen & Erfahrungen. Migration bietet gerade für uns, die wir mit den Folgen des demographischen Wandels aber auch mit Arbeitskräftemangel zurecht kommen müssen, große Chancen - aber auch viele Herausforderungen.

Daher ist jede*r eingeladen, aktiv an dieser spannenden Aufgabe mitzuwirken. Bringen Sie Ihre Fähigkeiten und Begabungen in die Gestaltung unserer Gesellschaft ein!

 

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ANSPRECHPARTNER*INNEN

Als Ansprechpartner rund um das Thema Integration und für die Fortschreibung des Integrationskonzepts zuständig sind:

Fachstelle Asylkoordination (Stadt Geretsried)
 
Außenstelle: Karl-Lederer-Platz 18. PulsG
Karl-Lederer-Platz 1
82538 Geretsried
08171/6298-190
asyl@geretsried.de

Koordinationsstelle Integration aktiv (Trägerverein Jugend- und Sozialarbeit Geretsried e.V.)
 
Hannah Schreyer
Steiner Ring 24
82538 Geretsried
08171 - 9266535
iag@jugendarbeit-geretsried.de

Referentin für Soziales und Integration (Stadt Geretsried)
 
Sabine Lorenz
Zugspitzweg 4c
82538 Geretsried
08171 -482449
info@lorenz-sabine.de
 
 
 
NACHWORT

Kinder sind unsere Zukunft! Jedes Kind hat das Recht angenommen zu werden so wie es ist. Kinder brauchen nicht nur Schutz und Versorgung, sondern auch Herzlichkeit und Verlässlichkeit von uns Erwachsenen. Nur wenn wir den Kindern zeigen wie wichtig uns das Miteinander ist, können sie ihre eigene innere Haltung formen,festigen und so gestärkt ihren Weg gehen. (KiTa der Diakonie)
Nach 70 jähriger Integrationsgeschichte in Geretsried wurden nun endlich die Notwendigkeiten in ein Konzept gegossen. Ein Konzept, das durch stetige Veränderungen und Anpassungen lebendig bleiben wird. Es soll auf der einen Seite die Tätigkeiten der Verbände, Institutionen und der ehrenamtlichen Helfer erleichtern und auf der anderen Seite auch einfach nur zeigen, wie wichtig Integration und Inklusion in unserer Gesellschaft ist. (Kerstin Halba – Vorsitzende Trägerverein Jugend- und Sozialarbeit Geretsried e.V.)
 
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