Aufgrund der unveränderten 12. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gem. § 12 Abs. 4 müssen wir den Hofflohmarkt am Johannisplatz am 22. Mai und den Ausweichtermin eine Woche später am 29. Mai absagen.
Wir wollen damit den nächstmöglichen Termin am Samstag, den 26. Juni anpeilen, natürlich steht dieser Termin auch unter Vorbehalt der dann aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Alle angemeldeten Verkäufer*innen werden darüber informiert und bei Wunsch bleibt die Anmeldung für den nächsten Termin bestehen.
Wir freuen uns, sobald wir wieder voll durchstarten können!